Trinkhalme aus Kunststoff

 Vergabegrundlage 

Unser Ziel ist es, die Klimaschutzbemühungen unserer Branche transparent zu gestalten und sie sichtbar zu machen

Vergabegrundlage

Inhalt

 

1. Die Initiative Klimaschutz Kunststoffindustrie

2. Berechnungsgrundlagen und Voraussetzungen für Klimaneutralität

3. Kompensation von Emissionen

4. Kennzeichnung

1. Die Initiative KLIMASCHUTZ KUNSTSTOFFINDUSTRIE

KLIMASCHUTZ KUNSTSTOFFINDUSTRIE ist eine Initiative des Hauptverbandes der deutschen Holzindustrie und Kunststoffe verarbeitenden Industrie und verwandter Industrie- und Wirtschaftszweige e.V. (HDH), der sowohl seine Mitglieder als auch alle Unternehmen der Branche dabei unterstützt, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Gemeinsam übernehmen die Teilnehmer an der Initiative freiwillig Verantwortung für den Klimaschutz und leisten damit einen Beitrag zur Erreichung der internationalen Klimaschutzziele des Pariser Abkommens.

Primäres Ziel ist es, langfristig den CO2-Fußabdruck der Unternehmen zu reduzieren und Energiekosten zu senken. Darüber hinaus können bilanziell nicht vermeidbare Emissionen durch Klimaschutzzertifikate ausgeglichen werden und so der CO2-Fußabdruck der Unternehmen ausgeglichen werden.

Zusätzlich wird den Teilnehmern an der Initiative KLIMASCHUTZ KUNSTSTOFFINDUSTRIE angeboten, den CO2-Fußabdruck ihrer Produkte berechnen zu lassen. Für die entstandenen Emissionen auf Produktebene können Einsparungspotenziale definiert und unvermeidbare Emissionen durch zertifizierte Klimaschutzprojekte ausgeglichen werden. 

Der Initiative KLIMASCHUTZ KUNSTSTOFFINDUSTRIE können sich alle Unternehmen anschließen, die in der KUNSTSTOFFINDUSTRIE tätig sind und sich für den Klimaschutz engagieren möchten.

Auf Grundlage der CO2-Bilanz eines jeden teilnehmenden Unternehmens werden Branchen-, Unternehmens- und Produktkonzepte zum Klimaschutz entwickelt.

Voraussetzung zur Teilnahme an der Initiative KLIMASCHUTZ KUNSTSTOFFINDUSTRIE

Jedes Unternehmen, das an der Initiative KLIMASCHUTZ KUNSTSTOFFINDUSTRIE teilnehmen möchte, verpflichtet sich, seinen eigenen CO2-Fußabdruck – bezogen auf alle Betriebsstätten – mindestens alle zwei Jahre berechnen zu lassen. Auf Grundlage dessen werden wirksame und relevante Reduktionsszenarien festgelegt.

2. Berechnungsgrundlagen und Voraussetzungen für die Klimaneutralität

2.1. Einteilung der Emissionen in Scope 1 – 3

 

2.1.1. Scope 1

 

Scope 1 umfasst alle direkten Emissionen des Unternehmens, die aus dem Verbrauch von Primärenergieträgern resultieren. Dazu gehören z.B. das Verbrennen fossiler Rohstoffe zur Energieherstellung, Wärmeerzeugung oder der Betrieb aller unternehmenseigenen Fahrzeuge mit Treibstoffen wie z.B. Benzin, Diesel und Erdgas. Ebenfalls relevant sind die Bereiche Prozessemissionen und die Nachfüllungen der Kühl- und Klimaanlagen.

 

• Wärmeverbrauch

• Kraftstoffverbrauch (Fuhrpark)

• Gasleckagen (Kältemittel)

• Direkte Emissionen (Prozessemissionen z.B. in der Stahl- oder Zementindustrie)

 

2.1.2. Scope 2 

 

Scope 2 umfasst alle indirekten Emissionen eines Unternehmens, die aus der Erzeugung der von einem Unternehmen beschafften Energie resultieren. Dazu zählen beispielsweise die durch das Unternehmen verbrauchte Sekundärenergieträger wie Strom, Fernwärme, Dampf oder Kühlungsenergie. Besteht der Fuhrpark auch bzw. ausschließlich aus Elektroautos, so werden die daraus resultierenden Emissionen im Bereich Scope 2 des verbrauchten Stroms erhoben.

 

• Verbrauch von herkömmlichem Strom

• Grünstromverbrauch

• Grünstromverbrauch aus Eigenherstellung (z.B. Photovoltaik)

• Fernwärme & Dampf

• Energiebereitstellung (z.B. Stromherstellung)

• Fernkälte

 

2.1.3. Scope 3

 

Scope 3 umfasst alle indirekten Emissionen, die aus dem Ablauf aller täglichen Unternehmensprozesse sowie dem Produktlebenszyklus resultieren und im Rahmen der Erhebung von Scope 3 Emissionen auf Grundlage des GHGP Corporate Accounting and Reporting Standard erhoben werden können. Dabei wird zwischen vor- und nachgelagerten Prozessen in der Wertschöpfungskette unterschieden. Laut GHG Protocol sind die Scope 1- und Scope 2-Emissionen verpflichtend zu bilanzieren. Die Bilanzierung von Scope 3 ist nach dem GHGP optional. 

 

• Abbau und Verarbeitung von Hilfs- und Betriebsstoffen

• Vorketten von Treibstoffen, Wärmeenergie, Prozessenergie und Stromproduktion

• Arbeitswege der Mitarbeitenden

• Geschäftsreisen inkl. Übernachtungen

• Gewerbeabfälle

• Papier- und Kartonagenverbrauch

• Wasserverbrauch

• Kapitalgüter

• Externe Austauschlogistik

• Externe Eingangs- und Ausgangslogistik (bei Produktzertifizierung)

• Vorprodukte (bei Produktzertifizierung)

• Entsorgung und Nutzung verkaufter Produkte (bei Produktzertifizierung)

 

Die folgenden Parameter müssen zum aktuellen Zeitpunkt nicht verpflichtend in die Scope 3-Ermittlung miteinbezogen werden. Unternehmen, die nach Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, wird jedoch empfohlen alle Parameter des GHGP zu erfassen:

 

• Vermietete / verleaste Sachanlagen

• Franchise

• Investitionen

 

Die Initiative Klimaschutz Kunststoffindustrie behält sich vor, die Anforderungen für die Ermittlung der Scope 3-Emissionen ggf. zu erweitern.

 

2.2 Hinweise zur Bilanzierung von Scope 2 & Scope 3 Emissionen

 

Die indirekten Scope 2- und 3-Emissionen von Unternehmen entsprechen den direkten Scope 1- Emissionen von Unternehmen oder Privatpersonen in vor- und nachgelagerten Segmenten. Nach einer ähnlichen Logik bilanzieren verpflichtete Unternehmen auch die CO2e-Emissionen im gesetzlich geregelten EU Cap-and-Trade System und berechnen dort lediglich Teile ihrer Scope 1-Emissionen. Würde es im Rahmen der Grenzen jedes Staates eine gesetzliche Verpflichtung zum Ausgleich aller Scope 1- Emissionen durch den jeweiligen Verursacher geben, z.B. durch eine entsprechende CO2e-Besteuerung und adäquaten Einsatz dieser Mittel, so würden alle Staaten und damit auch alle Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen gemeinsam klimaneutral agieren. Da eine entsprechende Gesetzgebung aber nicht existiert, sollten zum heutigen Zeitpunkt neben den Scope 1- auch alle Scope 2-  und ausgewählte Scope 3-Emissionen betrachtet werden.

 

Unternehmen, die Kosten bei der Kompensation von CO2e-Emissionen einsparen wollen, oder die bilanziell die CO2e-Emissionen reduzieren möchten, sollten darauf achten, dass sie ihrerseits klimaneutrale Dienstleistungen und Produkte einkaufen (z.B. klimaneutraler Strom und klimaneutrales Gas, klimaneutrale Verpackungen und klimaneutrales Druckerpapier, klimaneutrale externe Logistik) und dieses Auswahlkriterium auch gegenüber ihren Lieferanten kommunizieren.

 

2.3 Anforderungen an die Berechnung

 

Unternehmen müssen ein innerbetriebliches System ihrer Wahl zur Erhebung der Scope 1-, Scope 2- und Scope 3-Emissionen entwickeln.

 

Für die Berechnung der Scope 3-Emissionen müssen zusätzlich die vor- und nachgelagerten Geschäftstätigkeiten möglichst genau abgebildet werden. Alle erhobenen Daten werden zweijährlich von der Initiative Klimaschutz Kunststoffindustrie abgefragt. Aus den Daten müssen die entsprechenden Abrechnungszeiträume hervorgehen.

 

Für die Berechnungen des Stromverbrauchs im Bereich Scope 2 gilt der Anbieteransatz (market-based), d.h. es werden die Emissionen berechnet, die laut Stromkennzeichnung anfallen. Aus Informationszwecken kann zusätzlich auch eine Berechnung nach dem sog. Netzansatz erfolgen (location-based).

 

Wird Strom ausschließlich aus regenerativen Quellen bezogen und kann dies mittels geeigneter Herkunftsnachweise belegt werden, so wird Strom mit dem Emissionsfaktor „null“ bilanziert. Davon abzugrenzen sind mögliche „Vorketten-Emissionen“, die aus dem Bau der Kraftwerke resultieren und je nach gewählter Methodik im Bereich Scope 3 bilanziert werden.

 

Die Berechnungen der Scope 3-Emissionen erfolgen auf Basis verfügbarer Sekundärfaktoren. Unternehmen sind zur Erhebung von Primärfaktoren verpflichtet. Primärfaktoren können auch von der GKH als übergeordnete Instanz, z.B. in Arbeitskreisen, für alle Mitglieder gemeinsam erhoben werden. Wurden darüber hinaus Primärfaktoren erhoben, so sind diese in den Scope 3 zur Berechnung zu verwenden.

 

Die Initiative Klimaschutz Kunststoffindustrie gibt zudem jährlich Empfehlungen zur Erhebung von Scope 3 Bereichen in den Unternehmen heraus. Die Erhebungen bilden die Grundlage für die Verleihung und Führung der Zertifizierung der Initiative Klimaschutz Kunststoffindustrie. Es werden die in Kapitel 2.1.1-2.1.3 genannten Emissionskategorien für die Berechnung herangezogen.

 

Die Berechnungen im Bereich Scope 3 erfolgen einheitlich auf Grundlage der technischen Anleitung zur Berechnung von Scope 3-Emissionen (Technical Guidance for Calculating Scope 3 Emissions) des GHGP.

 

Es gilt der Grundsatz, dass in allen Scope-Bereichen (vor allem in Scope 3) Erhebungen so durchgeführt werden, dass sie technisch möglich bzw. ökonomisch vertretbar sind. Sollten bestimmte Primärdaten im Unternehmen nicht vorliegen oder deren Erhebung ökonomisch nicht vertretbar sein, kann auf Schätzwerte zurückgegriffen werden. Sollte sich nach der ersten Bilanz herausstellen, dass die Emissionskategorie, welche auf Basis von Schätzwerten erhoben wurde, einen signifikanten Einfluss auf die Gesamtemissionen des Unternehmens haben, ist es erforderlich eine Datenerfassung mit Primärdaten aufzubauen.

 

2.4 Bilanzielle Klimaneutralität

 

Natürliche Klimaneutralität ist vor allem bei produzierenden Unternehmen technologisch und ökonomisch so gut wie unmöglich, da im Rahmen der Supply Chain oder bei der Produktion immer an irgendeiner Stelle THGE produziert werden. Von Unternehmen wird daher eine bilanzielle Klimaneutralität im Rahmen einer Reduzierung der THGE und eines Ausgleichs (Kompensation) aller THGE, die nach dem Reduktionsplan nicht vermeidbar sind, durch die Stilllegung international anerkannter Klimaschutzzertifikate angestrebt. Priorität hat dabei zunächst die Reduktion, sodass für jedes Geschäfts- bzw. Kalenderjahr die THGE ausgeglichen werden müssen, die nach dem Reduktionsplan nicht vermeidbar sind.

 

Für die Kompensation der THGE, die gemäß dem Reduktionsplan nicht vermeidbar sind, werden Projekte der drei weltweit anerkannten Standards verwendet: UN CER (Certified Emission Reduction der Vereinten Nationen), VCS (Verified Carbon Standard) und der u.a. vom WWF entwickelten Gold Standard. Die Klimaschutzprojekte werden von jeweils einem der drei international anerkannten Zertifizierungsstandards akkreditiert, freigegeben und kontrolliert. Die Validierung der Projektergebnisse, in Bezug auf die erzielten CO2e-Einsparungen, wird durch unabhängige Prüfinstanzen, bescheinigt. So wird ein hoher Qualitätsstandard der Klimaschutzprojekte gewährleistet.

 

2.5. Sytemgrenzen

 

Die Systemgrenzen legen fest, in welchem Rahmen die Bilanzierung durchgeführt werden soll. Im Folgenden werden die möglichen Ausgestaltungen der Systemgrenzen beschrieben. Eine ausführliche Dokumentation wird im Corporate Accounting and Reporting (CARS) bereitgestellt.

 

2.5.1 Werschöpfungskette und Lebenszyklus

 

Die Wertschöpfungskette eines Unternehmens bzw. eines Produkts umfasst verschiedene Phasen vom Rohstoff bis zur Entsorgung bzw. zur Wiederverwertung. Gemäß dem CARS haben Unternehmen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, welche Phasen der Wertschöpfungskette bei der CO2e-Bilanzierung betrachtet werden sollen. Es bestehen unter anderem folgende Optionen:

 

  • Cradle to Gate
  • Cradle to Customer
  • Cradle to Grave
  • Cradle to Cradle
  • Gate to Gate
  • Gate to Use
  • Gate to Cradle

 

Im Rahmen der Zertifizierung der Initiative Klimaschutz Kunststoffindustrie wird für die CO2e-Bilanz auf Unternehmensebene der Gate to Gate Ansatz (inkl. ausgewählter Scope 3 Kategorien) verwendet. Wenn die CO2e-Bilanz auf Unternehmensebene auf die Produkte erweitert wird oder alle Scope 3 Kategorien miteinbezogen werden, so wird die Nutzungs- und Entsorgungsphase des Produkts miteinbezogen, sodass der Cradle to Grave Ansatz erfüllt ist.

 

2.5.2 Strukturelle Systemgrenzen

 

Unternehmen, die im Rahmen der Initiative zertifiziert werden, müssen alle Standorte und Bereiche des zu zertifizierenden Unternehmens in der CO2e-Bilanz einbeziehen.

Zudem müssen Unternehmen im Rahmen der Zertifizierung der Initiative Klimaschutz Kunststoffindustrie mindestens 70% ihrer produzierten Mengen in die CO2e-Bilanz einbeziehen. Die übrigen Produktionsmengen, welche nicht erfasst wurden, werden durch Hochrechnungen ermittelt. Wenn die in der CO2e-Bilanz abgedeckten Produktionsmengen 90% der Gesamtproduktion ausmachen, findet keine Hochrechnung statt. Um die Mindestmengen zu erreichen, müssen auch Tochterunternehmen und Standorte im Ausland einbezogen werden. Händler, die über keine eigene Produktion verfügen, können ebenfalls über die Initiative zertifiziert werden. In diesem Fall wird das Unternehmen auf dem Label als Händler gekennzeichnet. Auf diese Weise können Endverbraucher nachvollziehen, dass es sich nicht um einen Hersteller handelt.

 

2.5.2.1 Kapitalanteil

 

Gemäß dem Kapitalansatz im CARS sollen sich Unternehmen alle THGE der Beteiligungen in Höhe des prozentualen Kapitalanteils zurechnen lassen. Dieser Ansatz wird im Rahmen dieser Zertifizierung nicht angewendet.

 

2.5.2.2 Finanzansatz

 

Gemäß dem Finanzansatz im CARS soll sich ein Unternehmen 100% der THGE zurechnen lassen, wenn es über die finanzielle Mehrheitsbeteiligung (z.B. 50,1%) am anderen Unternehmen verfügt.

 

2.5.2.3 Kontrollansatz

 

Gemäß dem Kontrollansatz im CARS soll sich ein Unternehmen 100% der THGE-Emissionen zurechnen lassen, wenn es über die operationelle Kontrolle am anderen Unternehmen verfügt. Der finanzielle Anteil der Beteiligung ist bei dieser Option zu vernachlässigen.

 

2.5.2.4 Örtliche Systemgrenzen

 

Der CARS kennt keine örtliche Systemgrenze. Unternehmen sollen vielmehr alle ihre globalen THGE messen und berichten. Gerade in Hinblick auf eine „Klimaneutralstellung“ oder eine transparente Stakeholder-Kommunikation ist es jedoch sinnvoll, die Messungen auf einen bestimmten Standort, eine bestimmte Region oder ein bestimmtes Land zu begrenzen. Diese Frage bemisst sich auch danach, ob passende Datensätze zur Berechnung der THGE in den einzelnen Ländern verfügbar sind.

 

Im Rahmen dieser Zertifizierung müssen alle Emissionen der zertifizierten Gesellschaft erfasst werden. Tochterunternehmen können ausgeschlossen werden, wenn diese nicht Teil der Zertifizierung sind.

3. Zertifizierung im Rahmen der Initiative Klimaschutz Kunststoffindustrie

 

3.1 Drei-stufiges Verfahren

 

Im Rahmen der Initiative Klimaschutz Kunststoffindustrie ist zwischen drei Zertifizierungsstufen zu unterscheiden:

 

    1. Die erste Stufe bescheinigt den Unternehmen die Teilnahme an der Initiative. Damit einhergeht die Verpflichtung min. alle zwei Jahre eine CO2e-Bilanz auf Unternehmensebene berechnen zu lassen und die CO2e-Emissionen nachweislich zu reduzieren (Reduktionsplan).
    1. Die zweite Stufe ist die Erreichung der Klimaneutralität für das Unternehmen (ausgeschlossen Produkte). Um diese Stufe zu erreichen, müssen neben der Reduktion der CO2e-Emissionen alle nicht vermeidbaren Emissionen für jedes Geschäftsjahr durch international anerkannte CO2e-Zertifikate der folgenden Standards ausgeglichen werden: Gold Standard, United Nations Certified Emissions Reduction (UN CER) /Clean Develpment Mechanism (CDM), Verified Carbon Standard.
    1. Die dritte Stufe ist die Erreichung der Klimaneutralität auf Produktebene. Dafür wird eine CO2e-Bilanz (nach Greenhouse Gas Protocol (GHGP)) erstellt, die produktspezifische Emissionen berücksichtigt. Die Erreichung der Zertifizierungsstufe Klimaneutrales Unternehmen stellt die Voraussetzung für klimaneutrale Produkte dar, da wirksamer betrieblicher Klimaschutz mit der Berechnung des CO2e-Fußabdrucks auf Unternehmensebene beginnt. Im Anschluss werden Reduktionsmaßnahmen geplant und umgesetzt sowie die nach dem Reduktionsplan nicht vermeidbare Emissionen durch den Erwerb von anerkannten CO2e-Zertifikaten ausgeglichen.
  1.  

    3.1.1. Zertifizierungsstufe 1: Teilnahme an der Initiative

     

    Um mit der Teilnahme an der Initiative die erste Zertifizierungsstufe zu erreichen, ist die systematische Erstellung einer CO2e-Bilanz nach den in Kapitel 1 beschriebenen Voraussetzungen min. alle zwei Jahre verpflichtend (Scope 1-3). Neben der CO2e-Bilanzierung verpflichten sich die Unternehmen, konkrete Maßnahmen zur Reduktion der CO2e-Emissionen einzuleiten. Die geplanten und umgesetzten Maßnahmen werden durch die Klimainitiative der Initiative Klimaschutz Kunststoffindustrie abgefragt und dokumentiert. Die Emissionen in den Bereichen Scope 1, 2 und 3 sollen so langfristig reduziert werden. Neben der CO2e-Bilanzierung verpflichten sich die Unternehmen, konkrete Maßnahmen zur Reduktion der CO2e-Emissionen einzuleiten. Bei einer erneuten Zertifizierung  werden die geplanten Reduktionsmaßnahmen durch die Initiative Klimaschutz Kunststoffindustrie geprüft. Hierbei sollen die teilnehmenden Unternehmen eine absolute Emissionsreduzierung zu den Vorjahren vorlegen können. Nur im Falle außergewöhnlichen Ereignissen, wie Unternehmenszukäufen oder ungewöhnlichen Marktentwicklungen, sind relative Emissionsreduzierungen ausreichend.

     

    3.1.2 Zertifizierungsstufe 2: Klimaneutrales Unternehmen

     

    Ein bilanziell klimaneutrales Unternehmen verpflichtet sich, die in Kapitel 1 beschriebenen Scope-Bereiche auf Grundlage verfügbarer Daten umfassend zu berechnen und in der Folge die direkten THGE aus Scope 1 und die indirekten Emissionen aus Scope 2 und 3 zu reduzieren (siehe Zertifizierungsstufe 1). Darüber hinaus müssen alle THGE, die nach dem Reduktionsplan nicht vermeidbar sind, für jedes Geschäfts- bzw. Kalenderjahr durch international anerkannte CO2e-Zertifikate der oben genannten Standards kompensiert werden. Eine klimaneutrale Produktion liegt vor, wenn Emissionen gemäß dem CARS auf Grundlage des adaptierten Gate-to-gate Ansatzes (Scope 1 & 2) berechnet und kompensiert wurden. Produkte werden in dieser Zertifizierungsstufe nicht berücksichtigt. Grundsätzlich ist es empfehlenswert Klimaneutralität als Maßnahme innerhalb einer langfristig angelegten Klimaschutzstrategie zu betrachten. Idealerweise wird dies in eine Nachhaltigkeitsstrategie eingebettet, die neben Klimaschutzmaßnahmen auch andere relevante Aspekte für eine nachhaltige Zukunft berücksichtigt. Aus Klimaschutzgründen sollte CO2e-Vermeidung wenn immer möglich Priorität vor Kompensationsmaßnahmen haben. Die CO2e-Kompensation darf nicht den Vorrang vor dem Vermeiden und Reduzieren von klimaschädlichen Treibhausgasen erhalten.

     

    3.1.3 Zerifizierungsstufe 3: Klimaneutrales Produkt

     

    Die dritte Stufe ist die Erreichung der Klimaneutralität auf Produktebene. Dafür wird eine CO2e-Bilanz (nach GHGP) erstellt, die produktspezifische Emissionen berücksichtigt. Die Erreichung der Zertifizierungsstufe Klimaneutrales Unternehmen stellt die Voraussetzung für klimaneutrale Produkte dar, da wirksamer betrieblicher Klimaschutz mit der Berechnung des CO2e-Fußabdrucks auf Unternehmensebene beginnt.

     

    Voraussetzung an klimaneutrale Produkte:

    Bei bilanziell klimaneutralen Produkten oder einer speziellen Produktlinie müssen die nach dem produktbezogenem CO2e-Fußabdruck berechneten Emissionen (multipliziert mit der Gesamtanzahl der verkauften Produkte) reduziert und ausgeglichen werden.

     

    Unternehmen, die ihre CO2e-Emissionen in den Bereichen Scope 1, Scope 2 und Scope 3 gemäß dieser Zertifizierungsbestimmung für Produkte berechnet, reduziert und kompensiert haben, sind berechtigt, das folgende Gütezeichnen zu verwenden.

     

    Für die Anwendung der Zertifizierung gelten ausschließlich die Durchführungsbestimmungen für die Verleihung und Führung der Zertifizierung Klimaneutral. Die Führung der Zertifizierung ist daran gebunden, dass die CO2e-Emissionen alle zwei Jahre neu erfasst und auf Basis des Vorjahres kompensiert werden. Die Auszeichnung „klimaneutrales Produkt“ setzt eine spezifische Produktbeschreibung voraus.

 

4. Kennzeichnung 

Die teilnehmenden Unternehmen der Initiative Klimaschutz Kunststoffindustrie  leisten einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele Deutschlands, der Europäischen Union sowie der Nachhaltigkeitsziele (SDGs) der Vereinten Nationen. Die Betriebe fungieren innerhalb und über ihre Branche hinaus als Vorbild im Einsatz für den Klimaschutz.

 

Durch die Teilnahme an der Klimainitiative eröffnet sich den Unternehmen der Zugang zu einem starken Netzwerk an Gleichgesinnten. Dies kann zum Austausch genutzt werden, um weitere wirkungsvolle Ideen zu entwickeln und gegebenenfalls Maßnahmen effizienter umzusetzen. Außerdem kann es Anreiz für andere Unternehmen schaffen, sich ebenfalls mit der Thematik Klimaschutz zu beschäftigen. Denn die Bekennung zur Initiative zeigt in erhöhtem Maße die Bereitschaft, sich aktiv für den Klimaschutz einzusetzen und stärkt somit die positive Reputation im Bereich der Nachhaltigkeit eines Unternehmens. Im Wettbewerb um Auftragsvergaben kann dies ein Vorteil sein. Neben der Kundschaft werden auch Mitarbeitende und Lieferanten durch die Mitgliedschaft in der Initiative Klimaschutz Kunststoffindustrie für die Bedeutung eines verantwortungsbewussten Umgangs mit endlichen Ressourcen sensibilisiert. Mitglieder der Initiative nehmen somit nicht nur eine Vorreiterrolle ein, sondern fungieren auch als Multiplikatoren im Bereich Klimaschutz.

Label Klimaschutz Kunststoffindustrie 

Unternehmen, die ihre CO2e-Emissionen in den Bereichen Scope 1, Scope 2 und Scope 3 gemäß dieser Vergabegrundlage berechnet haben, die Berechnung min. alle zwei Jahre durchführen lassen und Emissionen langfristig reduzieren (nach Reduktionsplan) sind berechtigt, das folgende Label zu verwenden

 

Label Klimaneutrales Unternehmen

Unternehmen, die ihre CO2e-Emissionen in den Bereichen Scope 1, Scope 2 und Scope 3 gemäß dieser Vergabegrundlage berechnet haben, die Berechnung zweijährlich durchführen lassen, Emissionen langfristig reduzieren und nicht vermeidbare Emissionen durch zertifizierte Klimaschutzprojekte kompensiert haben (bilanzielle Klimaneutralität ist erreicht, ausgenommen Produkte), sind berechtigt, das folgende Label zu verwenden:

 

 

4.1. Nutzungsrechte

Die Mitglieder der Initiative erklären die Einhaltung aller Anforderungen dieser Vergabegrundlage. Sofern die oben genannten Anforderungen (siehe 2.1.1 – 2.1.3) erfüllt sind, dürfen die Mitglieder der Initiative die Labels der jeweils durchgeführten Zertifizierungsstufe führen. Die Klimainitiative stellt den teilnehmenden Unternehmen nach Abschluss der jeweiligen Zertifizierungsstufen die Labels und alle notwendigen Unterlagen, die für die vertragsgemäße Siegelnutzung erforderlich sind, in digitaler Form zur Verfügung.

 

Mit der Teilnahme an der Initiative und der Einhaltung der Vorgaben dieser Vergabegrundlage erwerben die Mitglieder das Recht, die erworbenen Siegel in der Unternehmenskommunikation (nicht an Produkte) für ihre eigenen Werbematerialien zu nutzen. Die Verwendung in eigenen Werbematerialien umfasst  die Verbreitung, Veröffentlichung und öffentliche Zugänglichmachung über eigene digitale und herkömmliche Werbemittel wie die eigene Website, eigene Profile in sozialen Netzwerken, sonstige eigene Internetpräsenzen, in E-Mails, in Broschüren und in Werbeanzeigen. Dabei müssen die folgenden Vorgaben zur Nutzung der Labels eingehalten werden:

 

  • Die Labels dürfen nicht gedreht oder gespiegelt werden.
  • Die Farben dürfen nicht verändert oder schattiert werden.
  • Das Seiten-Höhenverhältnis darf nicht geändert werden.
  • Labels dürfen vor keinem Hintergrund verwendet werden, der die Erkennbarkeit der Labels signifikant einschränkt.
  • Die Lesbarkeit der Labels muss bei jeder Veröffentlichung gewährleistet werden.

 

Zur Einordnung der Wertigkeit und Aussagekraft eines Siegels wird empfohlen die relativen Informationen transparent in der Kommunikation aufzugreifen. Die bloße Verwendung von externen Siegeln ohne weitere Erläuterung ist nicht ausreichend, um Stakeholder zur Genüge über die Klimaschutzbestrebungen aufzuklären. Darüber hinaus wird von eigenen Label-Kreationen abgeraten, da diese als weniger glaubwürdig empfunden werden.

 

4.1. Zeitintervall für die Berechnung

 

Die Mitglieder der Klimaschutzinitiative sind verpflichtet min. alle zwei Jahre eine CO2e-Bilanz auf Basis des Vorjahres bzw. Kalenderjahres berechnen zu lassen. In den ersten 6 Monaten des laufenden Geschäfts- bzw. Kalenderjahres wird den Unternehmen eine Übergangsphase gewährt. Spätestens nach Ablauf dieser Zeit müssen die Mitglieder eine aktualisierte CO2e-Bilanz vorweisen (Rebilanzierung).

 

Die Klimaneutralstellung (auf Produkt- bzw. Unternehmensebene) bezieht sich auf das laufende Geschäfts- bzw. Kalenderjahr. Ist eine Rezertifizierung (klimaneutrales Unternehmen bzw. klimaneutrales Produkt) gewünscht, müssen in den ersten 6 Monaten des Folgejahres neue CO2e-Zertifikate (gemäß der CO2e-Bilanz) erworben werden.

 

Sofern Mitglieder aus der Initiative Klimaschutz Kunststoffindustrie austreten möchten, bedarf es einer schriftlichen Kündigung bis zum 31.12 des laufenden Geschäfts- bzw. Kalenderjahres. Das Nutzungsrecht der Labels endet nach Ablauf dieser Zeit. Eine Weiterverwendung der Labels nach Vertragsende ist weder zur Kennzeichnung noch in der Werbung zulässig, sofern sich die teilnehmenden Unternehmen nicht erneut im Rahmen der Klimainitiative zertifizieren lassen.


München, April 2023